Fragen und Antworten
Allgemeines
Kann ich bei der Kanzlei Am Bogen 3 parken?
Wir haben leider keine direkten Parkplätze vor unserer Kanzlei, aber einige gute Parkmöglichkeiten in der Nähe, z.B.
Wie finde ich Ihre Kanzlei?
Gegenüber dem Amtsgericht, zwischen Bäckerei und Friseur, befindet sich unser Eingang.
Benötige ich einen Termin?
Ja. Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung.
- Rufen Sie auf unserer Telefonnummer an.
- Schreiben Sie uns eine E-Mail
- Nutzen Sie unser Kontaktformular
Fragen und Antworten
Notarielle Angelegenheiten
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen Lichtbildausweis, eventuelle Vollmachten oder Nachweise (z.B. Erbnachweise) im Original mit. Leseexemplare der Urkunden erhalten Sie auf Wunsch von uns.
Welche Informationen werden für die Vorbereitung benötigt?
Wir benötigen immer die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie die Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) aller Beteiligten. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Homepage Datenblätter, mit denen Sie uns weitere Informationen zu dem konkret beabsichtigten Rechtsgeschäft übermitteln können.
Kann ein Notar in Paderborn auch Verträge beurkunden, die eine Immobilie oder eine Gesellschaft außerhalb Paderborns betreffen, z.B. in Berlin?
Ja, wir beurkunden auch Verträge über Grundstücke und Gesellschaftsbeteiligungen außerhalb Paderborns. Entscheidend für unsere Zuständigkeit ist allein, dass die Beurkundung selbst durch uns in Paderborn erfolgt.
Wie hoch sind die Notargebühren?
Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind damit für jeden Notar in Deutschland gleich. Die Notargebühren knüpfen an den Geschäftswert und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an. Damit wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit einkommens- und vermögensunabhängig in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Kostenrecht hat den weiteren Vorteil, dass die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in den Beurkundungsgebühren enthalten ist.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unterschriftsbeglaubigung und einer Beurkundung?
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigen wir, dass Sie uns gegenüber persönlich aufgetreten sind und ein Dokument persönlich unterschrieben haben. In diesem Fall ist es nicht unsere Aufgabe, den Inhalt des Dokuments zu prüfen, es sei denn, wir haben den Entwurf selbst erstellt. Bei einer Beglaubigung hingegen übernehmen wir die Verantwortung für den Inhalt der Urkunde und lesen diese vollständig vor.
Worauf achtet der Notar bei der Abfassung einer Urkunde?
Wir klären den Sachverhalt und beraten Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Wir geben die Erklärungen in einem von uns formulierten Text eindeutig und rechtssicher wieder, lesen Ihnen diesen vollständig vor und beantworten Ihre Fragen dazu. Wir weisen Sie auf rechtliche Risiken - etwa ungesicherte Vorleistungen - hin und erörtern mit Ihnen Absicherungsmöglichkeiten. Wir sorgen für ausgewogene Gestaltungen und schützen rechtlich unerfahrene Parteien.
Wir sind für Sie da!
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